ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – EINKAUF

1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns der Teltomalz GmbH, Iserstraße 8-10, 14513 Teltow und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob wir den Auftrag in eigenem Namen für eigene Rechnung, in eigenem Namen für fremde Rechnung oder in fremdem Namen für fremde Rechnung erteilen.

1.2 Begriffsbestimmungen
“Lieferung” bezeichnet sowohl die Übergabe von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen, als auch die Herstellung eines Werkes.

1.3 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch. Verträge werden nur mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB geschlossen.

1.4 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass wie Ihnen eine Anfrage stellen und hierauf von Ihnen ein verbindliches Angebot erhalten, welches wir dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

2. Termine, Lieferfristen und Erfüllungsort
2.1 Termine und Lieferfristen
Die jeweilige Leistungszeit ist individuell und ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag. Die vereinbarten Termine und Lieferfristen sind verbindlich.

2.2 Subunternehmen
Die Beauftragung von Subunternehmern bedarf unserer Zustimmung in Textform.

2.3 Lieferverzögerung
Sie haben uns von einer drohenden Lieferverzögerung unverzüglich zu informieren. Für jeden Fall der schuldhaften Lieferverzögerung verpflichten Sie sich, uns eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, welche von uns bestimmt und vom zuständigen Gericht hinsichtlich der Angemessenheit überprüft werden kann. Zu zahlender Schadensersatz wird auf die Vertragsstrafe angerechnet. Wir haben das Recht gegen Nachweis einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen. Die Annahme einer verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf etwaige Ersatzansprüche dar.

2.4 Transport und Erfüllungsort
Die Waren sind stets transportsicher zu verpacken. Das Verpackungsmaterial ist frachtfrei zurückzunehmen. Soweit nicht anders vereinbart, haben Sie die Lieferung auf Ihre Kosten und Ihre Gefahr an die im Auftrag angegebene Lieferanschrift zu senden, die gleichzeitig den Erfüllungsort bezeichnet.

3. Zahlung
3.1 Preise
Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Nettopreise. Diese beinhalten bereits die Kosten für Zoll, Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch uns an Ihrem Geschäftssitz vereinbart wird oder die Lieferung durch Sie frei Haus erfolgt. Der vereinbarte Preis darf nicht überschritten werden. Bei Änderungs- und Ergänzungswünsche haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen, ob hierfür eine gesonderte Vergütung zu erfolgen hat.

3.2 Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, wird die Vergütung 60 Tage nach Abnahme und nach Zugang sämtlicher Transport- und Frachtunterlagen fällig. Die uns ausgestellte Rechnung hat den umsatzsteuerrechtlichen Erfordernissen zu entsprechen und ist per E-Mail und/oder postalisch an unsere in der Auftragsbestätigung genannte Adresse zu richten.

3.3 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

4. Ihre Verantwortlichkeit
4.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

4.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

4.4 Unsere Angaben
Sie haben unseren Auftrag stets nach unseren Angaben auszuführen. Sollten Sie noch Informationen benötigen, haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Wir behalten uns vor, unseren Verzögerungsschaden, der auf einer unterbliebenen Rückfrage Ihrerseits zurückzuführen ist und den Sie zu vertreten haben, gegen Sie geltend zu machen.

4.5 Behälter
Transportbehälter, Mehrwegverpackungen, Container etc. die wir von Ihnen erhalten und in Ihrem Eigentum verbleiben, sind erst nach Ablauf von 4 Wochen nach Übergabe zurückzugeben.

4.6 Hinweise
Anleitungen/Hinweise zur Lagerung und Handhabe der Waren haben Sie uns unaufgefordert bei Lieferung zu übergeben.

4.7 Berechtigung
Sie haben über die für den Transport der Güter erforderlichen Erlaubnisse, Berechtigungen und Versicherungen zu verfügen und verpflichtet sich, uns diese auf Verlangen vorzulegen.

4.8 Beschaffenheit
Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben dem jeweils neuesten Stand der Technik, den einschlägigen internationalen und nationalen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden zu entsprechen. Rohstoffe für die Lebensmittelproduktion haben die einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und die vereinbarten Spezifikationen einzuhalten.

4.9 Personal
Sie verpflichten sich zudem, ausschließlich Fahrer einzusetzen, die über eine gültige Fahrerlaubnis und Nachweise verfügen, die zur Beförderung der beauftragten Güter berechtigen. Auf unserem Betriebsgelände hat Ihr Fahrpersonal unseren Weisungen Folge zu leisten.

4.10 Arbeitsrecht
Die arbeitsrechtlichen Vorschriften (insbesondere das Mindestlohngesetz) sind stets einzuhalten.

4.11 Diskriminierung
Sie verpflichten sich, jegliche Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Geschlecht zu unterlassen.

4.12 Geheimhaltung
Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist uns z.B. ausdrücklich erlaubt, die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen (insbesondere Zahlungsdaten). Im Rahmen eines Rechtsstreites sind wir zur Wahrung unserer Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, Ihre Informationen preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von Ihnen selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.

4.13 Vertragsstrafe
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen verpflichten Sie sich, an uns eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, welche von uns bestimmt und vom zuständigen Gericht hinsichtlich der Angemessenheit überprüft werden kann. Zu zahlender Schadensersatz wird auf die Vertragsstrafe angerechnet. Wir haben das Recht gegen Nachweis einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

5. Eigentumsvorbehalt
Sollten wir Ihnen Gegenstände zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellen, verbleiben diese in unserem Eigentum. Verarbeitungen oder Umbildungen werden für uns vorgenommen. Findet eine Verarbeitung mit einem nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenstand statt, erwerben wir das Miteigentum an dieser Sache.

6. Gewährleistung
Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängelrügen sind von uns rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Ablieferung bzw. bei nicht offensichtlichen Mängeln ab Entdeckung erhoben werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Zahlungen bedeuten keinen Verzicht auf das Rügerecht.

7. Ihre Haftung
7.1 Nationaler Güterkraftverkehr
Ihre Haftung im nationalen Güterkraftverkehr richtet sich nach den Bestimmungen des HGB.

7.2 Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
Im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr richtet sich Ihre Haftung nach den Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).

7.3 Haftung bei Be- und Entladung
Soweit Sie bzw. Ihre Fahrer die Be- und/oder Entladung durchführen, werden Sie nicht als unser Erfüllungsgehilfe tätig, sodass die diesbezügliche Haftung im Zweifel bei Ihnen bzw. dem eingesetzten Fahrpersonal liegt.

7.4 Produkthaftung
Schäden, die uns durch einen Mangel des von Ihnen gelieferten Produkts entstehen, haben Sie uns zu ersetzen. Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

8. Unsere Haftung
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

9. Unsere Unterlagen und Gegenstände
Wir haben an den von uns erstellen Werken (z.B. auch Konzepten und Entwürfen) das Urheberrecht. Zeichnungen, Vorlagen, Muster, oder sonstige Unterlagen, die Sie von uns erhalten, bleiben in unserem Eigentum und dürfen nur zur Durchführung des Auftrages verwendet werden. Sie sind sorgfältig zu verwahren und auf unser Verlangen zurückzugeben. Elektronische Dokumente sind nach der Vertragsdurchführung zu vernichten. Sie haben an den Unterlagen kein Zurückbehaltungsrecht. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

10.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

10.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – VERKAUF

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns der Teltomalz GmbH, Iserstraße 8-10, 14513 Teltow und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

2. Leistung und Lieferung
2.1 Leistungsspektrum
Wir bieten Ihnen u.a. Malzprodukte, Backmittel, süße und herzhafte Backmischungen sowie Backzusatzstoffe zum Verkauf an. Unser Leistungsspektrum umfasst hierbei auch die Entwicklung kundenspezifischer Produkte wie Backmischungen.

2.2 Änderungs- und Erweiterungswünsche
Änderungs- und Erweiterungswünsche (z.B. bei kundenspezifischen Produktionen) werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche.

2.3 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

2.4 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

2.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.6 Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.

2.7 Annahmeverzug
Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.8 Leistungszeit
Grundsätzlich werden die Liefer- bzw. Leistungszeiten individuell mit Ihnen vereinbart und sind dem Angebot zu entnehmen. Vor der Lieferung bzw. Leistung müssen alle für den Auftrag relevanten Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sein. Bei der Vereinbarung von Vorkasse bedarf es der vorherigen Zahlung. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so verlängert sich die Leistungs- bzw. Lieferfrist entsprechend. Soweit daher nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung bzw. Leistung durch uns innerhalb von 14 Tagen. Der Fristbeginn für die Lieferung bzw. Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden vierzehnten Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

2.9 Versicherungen
Die Ware kann auf Ihren Wunsch extra gegen Diebstahl, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige Risiken versichert werden. Dies ist individuell mit und zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Das Gewährleistungsrecht sowie die Haftungsregeln werden hiervon nicht berührt.

2.10 Laufzeitverträge
Sie haben bei uns die Möglichkeit, ein Abonnement über die regelmäßige Lieferung gewisser Produkte abzuschließen. Sofern nicht anders vereinbart, können unsere Laufzeitverträge jeweils mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende in Textform, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Erstlaufzeit jedoch jeweils maximal um ein Jahr. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

2.11 Retouren
Retouren werden von uns nur nach vorheriger Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung in Textform angenommen. Das Gewährleistungsrecht und die Haftungsregeln bleiben hiervon unberührt.

3. Zahlung
3.1 Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk und zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird oder die Lieferung frei Haus erfolgt. Bei einer frei Haus Lieferung haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass eine Anlieferung vor Ort problemlos möglich ist (z.B. Zutritt zu den jeweiligen Räumlichkeiten/Ablageorten; Hilfspersonal zur Entgegennahme der Waren vorhanden). Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns vor, die uns hierbei entstandenen Kosten gegen Sie geltend zu machen. Sofern Sonderverpackungen gewünscht werden, sind diese von Ihnen separat zu vergüten.

Unsere Rechnungen sind ohne Abzug zu zahlen und nach Rechnungsstellung fällig. Skonto kann nur durch vorherige Vereinbarung gewährt werden. Sofern „Circa-Mengen“ vereinbart werden, sind wir zu einer Mehr- oder Minderleistung von maximal fünf Prozent berechtigt.

3.2 Lagerkosten
Soweit sich der Versand bzw. die Zustellung der Ware auf Ihren Wunsch verzögert, behalten wir uns vor, Ihnen die hierbei entstehenden Kosten (insbesondere Lagerkosten) in Rechnung zu stellen.

3.3 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Geraten Sie mit der Zahlung einer Forderung in Verzug, werden auch Forderungen aus anderen Vertragsbeziehungen mit uns fällig.

3.4 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

3.5 SEPA-Zahlungen und Pre-Notification
Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilen Sie uns ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / – Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhalten Sie eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird die Frist bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) sowie einer Folgelastschrift (RCUR) ebenfalls auf 1 Tag verkürzt. Sie sichern zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Ihren Lasten, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.

4. Ihre Verantwortlichkeit
4.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

4.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

4.4 Ihre Angaben
Wir führen Ihren Auftrag stets nach Ihren Angaben aus und prüfen diesen nicht auf Ihren jeweiligen Anwendungswunsch. Sie haben uns vor der Auftragsdurchführung alle für Ihren Auftrag ggf. notwendigen Informationen (z.B. sämtliche relevanten Daten) mitzuteilen bzw. zu übermitteln, da wir ansonsten nicht mit unserer Leistung beginnen können. Verzögerungen, die auf eine unterbliebene Mitwirkung Ihrerseits zurückzuführen sind, haben wir nicht zu vertreten. Wir behalten uns in diesem Fall vor, den uns hierbei entstandenen Verzögerungsschaden bzw. die Zusatzkosten geltend zu machen.

4.5 Behälter
Transportbehälter, Mehrwegverpackungen, Container etc. verbleiben in unserem Eigentum und sind spätestens 2 Wochen nach der Lieferung zurückzugeben. Wir behalten uns vor, die uns bei einer verspäteten Rückgabe entstandenen Kosten gegen Sie geltend zu machen. Die zur Verfügung gestellten Behälter etc. sind stets pfleglich zu behandeln.

4.6 Hinweise
Sie haben die ggf. zur Verfügung gestellten Anleitungen/Hinweise zur Lagerung und Handhabe der Waren stets zu beachten. Wir können daher nicht für Ihr fehlerhaftes Verhalten verantwortlich gemacht werden.

4.7 Geheimhaltung
Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Allgemein
Die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten, an uns ab. Sie sind, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

5.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.

5.3 Weiterveräußerung
Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

5.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung der Forderungen gegen Sie treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

5.5 Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

5.6 Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Ihr Verlangen hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

6. Gewährleistung beim Kaufvertrag
6.1 Allgemein
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.

6.2 Gewährleistungsanspruch
Im Falle eines Mangels leisten wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Sie müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.3 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

6.4 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

6.5 Verjährung
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

6.6 Nichtbestehen des Gewährleistungsrechts
Ein Gewährleistungsanspruch ist insbesondere in folgenden Fällen nicht gegeben, soweit der gerügte Mangel bedingt ist durch:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung / Platzierung der Waren
Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel für die Waren
äußeres Einwirken durch Umwelteinflüsse auf die Waren
rohmaterialbedingtes Altern der Waren

7. Nutzungs- und Urheberrecht
An Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Preislisten, Modellen, Formen, Vorrichtungen und sonstigen Unterlagen, einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien, die durch uns erstellt wurden bzw. die Sie von uns erhalten, haben wir das ausschließliche Nutzungsrecht bzw. das Urheberrecht. Diese dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.

8. Referenzrecht
Wir räumen uns das Recht ein, Sie als Referenz zu benennen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.

9. Haftung
9.1 Auskünfte
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von uns verkauften Waren sowie die Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Es gilt auch insoweit der Haftungsausschluss und -vorbehalt aus den nachfolgenden Regelungen. Sie haben jedoch stets selbst dafür Sorge zu tragen, dass Sie sich vor einer Bestellung informieren und kontrollieren, ob die Ware für Ihr geplantes Vorhaben geeignet ist.

9.2 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.3 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

10.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

10.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Tel. +493328448100
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